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   BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88   

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BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88 (https://dejure.org/1989,3522)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1989 - 1 WB 187.88 (https://dejure.org/1989,3522)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1989 - 1 WB 187.88 (https://dejure.org/1989,3522)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstrechtliche Maßnahmen im Fall des Absturzes einer TORNADO-Maschine infolge des Überfliegens einer Sendeanlage - Dienstvergehen im Fall von auf Koordinierungsfehlern und Kommunikationsmängeln beruhenden Versäumnissen - Problematik der Einwirkung elektromagnetischer ...

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88
    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 84/87).

    Voraussetzung ist jedoch, daß sich die Verhaltensweise des Vorgesetzten dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte darstellen kann (BVerwGE 46, 239; 53, 23, 25).

  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 84.87

    Ermittlungsbericht - Wiedergabe negativer Äußerungen Dritter - Diskriminierende

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88
    Bei dem Unfallbericht des InspL handelt es sich somit um einen Vorgang, der der innerdienstlichen Meinungsbildung bei einer vom Staatssekretär bzw. vom BMVg zu treffenden Entscheidung zuzurechnen ist und der insoweit einer selbständigen Nachprüfung nicht zugänglich ist (vgl. BDHE 5, 220; 7, 164 Leitsatz 1; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 84/87), weil er als solcher keine dem Antragsteller gegenüber wirksame Entscheidung enthält und selbst bei - objektiv - unrichtiger Sachverhaltsermittlung und -darstellung, keine unmittelbare Auswirkung auf den Soldaten hat.

    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 84/87).

  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 156.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88
    Die Zulässigkeit der Beschwerde vom 7./12. Januar 1988 ist nicht Sachentscheidungsvoraussetzung für das anschließende gerichtliche Antragsverfahren, und zwar gleichgültig, ob das Beschwerdeverfahren mit der Erteilung eines Beschwerdebescheides oder durch die Erhebung des Untätigkeitsantrags beendet wird; die Frage, ob die Beschwerde fristgerecht eingelegt worden ist, berührt daher die Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nicht (BVerwG Beschluß vom 11. Dezember 1984 - 1 WB 156/82 - m.w.N.).

    Das Wehrdienstgericht hat vielmehr anstelle der Beschwerdeinstanz die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde zu prüfen und bei Zulässigkeitsmängeln den Antrag auf gerichtliche Entscheidung regelmäßig deshalb als unbegründet zurückzuweisen (BVerwG Beschluß vom 11. Dezember 1984 - 1 WB 156/82 - m.w.N.).

  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88
    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 84/87).

    Voraussetzung ist jedoch, daß sich die Verhaltensweise des Vorgesetzten dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte darstellen kann (BVerwGE 46, 239; 53, 23, 25).

  • BVerwG, 09.02.1979 - 1 WB 106.77
    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88
    Dieser am mutmaßlichen Interesse von Antragstellern ausgerichtete Rechtsgrundsatz erfährt nur dann eine Ausnahme, wenn es dem Antragsteller erkennbar nicht auf eine Entscheidung des Gerichts in der Sache, sondern nur auf die Verpflichtung des Vorgesetzten zum Tätigwerden ankommt und er hieran ein berechtigtes Interesse hat (BDHE a.a.O.; BVerwGE 63, 192 f.).
  • BVerwG, 10.04.1980 - 1 WB 118.79

    Amtliche Auskunft - Freie Beweiswürdigung - Parteivorbringen - Beweismittel

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88
    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 84/87).
  • BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77

    Eberhard Wagemann

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88
    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 84/87).
  • BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 36.87

    Beschuldigung der Verletzung von Dienstpflichten - Rechtsmittel gegen

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88
    Ziel dieses besonderen in der Wehrdisziplinarordnung vorgesehenen Verfahrens ist es, die Einleitungsbehörde zu einer eindeutigen Entscheidung zu veranlassen, ob aus ihrer Sicht gegen den Soldaten der von diesem vermutete Verdacht eines Dienstvergehens erhoben wird, und ob er gegebenenfalls zu Recht besteht und ein Dienstvergehen angenommen wird (BVerwG NZWehrr 1971, 64 = RiA 1970, 211; BVerwG Beschluß vom 1. September 1987 - 1 WB 36/87).
  • BVerwG, 18.07.1979 - 1 WB 105.78

    Rechtmäßigkeit einer planmäßigen soldatenrechtlichen Beurteilung - Notwendigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88
    Der InspL war nicht gehalten, das Schreiben des Antragstellers vom 7. Januar 1988 unmittelbar nach Eingang am 8. Januar 1988 an den BMVg weiterzuleiten (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 WB 105/78), denn dieses Schreiben ist für sich allein nicht als Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung auszulegen gewesen.
  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88
    Bei seiner wörtlichen Auslegung ist der Antrag schon deshalb unzulässig, weil ein Feststellungsantrag nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit einer Maßnahme gerichtet sein kann (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), nicht aber - wie hier - auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage, selbst wenn sie als Vortrage rechtliche Bedeutung erlangen könnte, bzw. auf die Feststellung bloßer Tatsachen (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; 16, 92 f. [BVerwG 14.05.1963 - VII C 126/61]; BVerwG Beschluß vom 23. Februar 1989 - 1 WB 149, 150/88 - Eyermann/Fröhler, VwGO 9. Aufl. § 43 RdNr. 3 a.E.).
  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 33.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 126.61

    Erhebung eines Zuschlages zur Ausgleichsabgabe auf frisches Fleisch wegen

  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 197.86

    Zulässigkeit der nachträglichen Änderung einer dienstlichen Beurteilung eines

  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96

    Ermessensspielraum bei der Bewerberauswahl bzgl. eines zu besetzenden

    Sie ist aber im Rahmen der Entscheidung darüber, ob dieser Antrag begründet ist, zu prüfen, wenn der zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige militärische Vorgesetzte entweder nicht darüber entschieden oder, wie hier, die Beschwerde aus diesem Grund zurückgewiesen hat (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 1 WB 156.82 - m.w.N., vom 12. November 1985 - BVerwG 1 WB 160.84 -, vom 29. August 1989 - BVerwG 1 WB 187.88 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 86.93 -).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 39.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Verwendungsanspruch eines Soldaten -

    Sie ist aber im Rahmen der Entscheidung darüber, ob dieser Antrag begründet ist, zu prüfen, wenn der zur Entscheidung über die Beschwerde zuständige militärische Vorgesetzte entweder nicht darüber entschieden oder, wie hier, die Beschwerde aus diesem Grund zurückgewiesen hat (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 1 WB 156.82 - m.w.N., vom 12. November 1985 - BVerwG 1 WB 160.84 -, vom 29. August 1989 - BVerwG 1 WB 187.88 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 86.93 -).
  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 17.89

    Verpflichtung des Bundesministers für Verteidigung zur Wiedereinstellung eines

    Richtet der Soldat dagegen seine Eingabe an eine andere Stelle, z.B. wie hier an die SDH, so ist nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden, ob der Soldat Beschwerde im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung - allerdings bei der unrichtigen Stelle - einlegen oder sonstige Rechte geltend machen will (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. August 1989 - 1 WB 187/88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 63.89

    Beschwerdeanlaß - Kenntnis der belastenden Maßnahme

    Weist die Beschwerdeinstanz eine Beschwerde als unzulässig, weil verspätet, zurück (§ 12 Abs. 3 WBO), so hat das Wehrdienstgericht im Rahmen der Begründetheit zu prüfen, ob dies zu Recht geschehen ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. August 1989 - 1 WB 187/88).
  • BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 168.88

    Dienstliche planmäßige Beurteilung eines Soldaten - Stellungnahme zu der

    Die Versäumung der Beschwerdefrist ist im gerichtlichen Verfahren nämlich dann nicht mehr rechtserheblich, wenn - wie hier - die zur Entscheidung über die Beschwerde zunächst berufene Stelle gleichwohl zur Sache entschieden hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschluß vom 29. August 1989 - 1 WB 187/88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 26.95

    Aufhebung einer Verpflichtung zum Inübunghalten als Minentaucher - Aufhebung

    Soll die Eingabe eines Soldaten als förmlicher Rechtsbehelf aufgefaßt werden, so muß sich, wenn der Rechtsbehelf nicht benannt ist, wenigstens aus dem Zusammenhang ergeben, daß der Soldat eine Nachprüfung durch die nächsthöhere Stelle oder das Wehrdienstgericht erstrebt (vgl. Beschluß vom 22. November 1960 ; Beschluß vom 29. August 1989 - BVerwG 1 WB 187.88 - Böttcher/Dau, WBO, 3. Aufl., § 6 RdNr. 32, § 17 RdNr. 100).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 50.94

    Beschwerde gegen die Stellungnahme zu einem Flugunfallbericht des Generals

    Bei dieser abschließenden Stellungnahme handelt es sich somit um einen Vorgang, der ausschließlich der innerdienstlichen Meinungsbildung dient und der den weiteren von den zuständigen Dienststellen der Bundeswehr zu treffenden Entscheidungen zugrunde gelegt werden kann; einer selbständigen Nachprüfung ist er insoweit nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1960 - BVerwG 1 WB 13.59 - , vom 17. März 1965 - BVerwG 1 (2) WB 16.64 - , vom 22. März 1988 - BVerwG 1 WB 84.87 - und vom 29. August 1989 - BVerwG 1 WB 187.88 -), weil er als solche keine dem Antragsteller gegenüber wirksame Entscheidung enthält und selbst bei - objektiv - unrichtiger Sachvehaltsermittlung und -darstellung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Soldaten hat.
  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 52.94

    Beschwerde gegen die Beförderung eines Soldatenkameraden - Verstoß gegen

    Sie ist jedoch bei der Überprüfung, ob dieser Antrag begründet ist, zu prüfen (Beschlüsse vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 1 WB 156.82 - m.w.N., vom 12. November 1985 - BVerwG 1 WB 160.84 - und vom 29. August 1989 - BVerwG 1 WB 187.88 -).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 1 WB 87.93

    Singen nationalsozialistischer Lieder durch einen Soldaten im Ausland - Anordnung

    Sie ist aber bei der Prüfung, ob dieser Antrag begründet ist, zu prüfen (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 1 WB 156.82 - m.w.N., vom 12. November 1985 - BVerwG 1 WB 160.84 - und vom 29. August 1989 - BVerwG 1 WB 187.88 -).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93

    Verhängung einer Disziplinarstrafe in Form einer Geldbuße gegen einen Soldaten

    Sie wäre aber bei der Prüfung, ob dieser Antrag begründet ist, jedenfalls dann zu prüfen, wenn über sie von dem zuständigen Vorgesetzten (noch) nicht entschieden worden ist (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 1 WB 156.82 - m.w.N., vom 12. November 1985 - BVerwG 1 WB 160.84 - und vom 29. August 1989 - BVerwG 1 WB 187.88 -).
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